Hinweisgeber*innensystem der Kunstuniversität Linz
Das Hinweisgeber*innensystem der Kunstuniversität Linz steht allen Personen zur Verfügung, die Kenntnis von Rechtsverstößen haben, die nach dem seit Februar 2023 geltenden HinweisgeberInnenschutzgesetz (BGBl I Nr. 6/2023) melderelevant sind. Durch dieses eigens für die Hinweisgebung eingerichtete Online-Meldesystem besteht die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis (mutmaßliche) Verstöße und begründete Verdachtsmomente - auf Wunsch auch anonym - zu melden. 
 
Davon unabhängig kann man sich natürlich im Falle etwaiger Rechtsverletzungen jeglicher Art auch weiterhin unverändert an die bestehenden Gremien und Einrichtungen der Kunstuniversität Linz, etwa die Betriebsräte, den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, die Sicherheitsvertrauenspersonen, die Behindertenvertrauenspersonen, die Österreichische Hochschüler*innenschaft etc. wenden. Überdies besteht auch die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen, etwa das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, die Finanzmarktaufsicht oder die Geldwäschemeldestelle, zu wenden. 

Einsicht in Hinweise, die über das Hinweisgeber*innensystem abgegeben worden sind, haben ausschließlich eigens damit betraute, strenger Vertraulichkeit unterliegende Mitarbeiter*innen der Rechts- und der Personalabteilung der Kunstuniversität Linz. Nach erfolgter Sichtung und Überprüfung eines Hinweises auf seine Stichhaltigkeit durch die dafür zuständigen Personen werden allenfalls gebotene weitere Schritte in die Wege geleitet, wobei Sie spätestens drei Monate nach Entgegennahme des Hinweises über etwaige Folgemaßnahmen oder aber allenfalls das Unterbleiben der Weiterverfolgung des Angelegenheit informiert werden. Ihr Hinweis kann dabei helfen, etwaige interne Missstände aufzudecken, auf mögliche Risiken aufmerksam zu machen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren und Rechtsverletzungen zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Sie um möglichst detaillierte Schilderung des zu meldenden Vorfalls bzw. Sachverhalts. Auch kann es sein, dass Sie im Zuge des Hinweismeldeprozesses ersucht werden, Unterlagen zu Nachweis-/Dokumentationszwecken zu übersenden. Es steht Ihnen frei, den Hinweis anonym oder namentlich abzugeben. Wenn Sie dies wünschen, kann auch eine Zusammenkunft zum Zweck der Besprechung Ihres Hinweises stattfinden. Sie können Ihren Hinweis bei Bedarf auch nachträglich ergänzen. In jedem Fall sorgt die Kunstuniversität Linz für die vertrauliche und sorgfältige Hinweisbearbeitung. Universitätsseitige Vergeltungsmaßnahmen aufgrund erfolgter Hinweismeldungen sind gesetzlich untersagt und demzufolge auch nicht zu befürchten. Wer jedoch wissentlich einen falschen Hinweis gibt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die gemäß § 24 HinweisgeberInnenschutzgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 20.000,00, im Wiederholungsfall bis zu EUR 40.000,00 geahndet wird. 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.